Allgemeine Geschäftsbedingungen der
i.b.k.e. GmbH
die it abteilung für Ihr Unternehmen
Wiener Strasse 120-124
60599 Frankfurt am Main
Fassung vom 04.07.2014
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die der Kunde bei dem Auftragnehmer aufgibt. Wenn der Auftragnehmer die Bestellungen des Kunden aufnimmt, kommt zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer ein Vertrag zustande, welcher neben der Auftragsbestätigung die nachfolgenden Bedingungen einschließt. Abweichende Bedingungen gelten nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstige Verträge des Kunden mit dem Auftragnehmer finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist. Nebenabreden oder Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, auch per E-Mail, wirksam und vertraglich bindend.
2. Vertragsabschluss und Rückgabe, Widerrufsrecht
2.1. Die Kundenbestellung gilt als Angebot zum Abschluss eines Vertrages nach Maßgabe dieser Bedingungen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung zur Annahme der Kundenbestellung. Wenn der Auftragnehmer die Bestellung annimmt, geht dem Kunden eine Auftragsbestätigung zu. Diese erhält der Kunde per Fax, E-Mail oder, wenn der Kunde auf dem Bestellformular keine E-Mail- Adresse angegeben hat, per Post. Die Annahme geht mit der Versendung der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer nunmehr als erteilt. Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Bestellung nicht annimmt, wird der Auftragnehmer versuchen, dies den Kunden telefonisch per E-Mail oder per Post mitzuteilen.
2.2. Sämtliche Angebote und Angaben des Auftragnehmers über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen auf den Internet- Seiten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung des Liefergegenstandes zustande.
2.3. Art und Umfang der vom Auftragnehmer geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Parteien aus der schriftlichen Empfangsbestätigung des Auftragnehmers. Vom Auftragnehmer ausgegebene technische Daten, visuelle und qualitative Beschreibungen sind freibleibend und stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, diese sind ausdrücklich als solche vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden.
2.4. Der Auftragnehmer wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorganges über das Internet ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.
2.5. Den Kunden steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufs-und Rückgaberecht gemäß § 31 2a BGB binnen 14 Tagen seit Zugang der Ware oder Bestellung der Dienstleistung ohne Angabe von Gründen zu. Dem Kunden ist ferner bekannt, dass er im Rahmen der Ausübung des Rücktrittsrechtes zur Rücksendung der bestellten Ware verpflichtet ist. Kosten und Gefahr trägt bei der Rücksendung der Auftragnehmer. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro hat der Kunde regelmäßig die Kosten der Rücksendung zu tragen. Ferner ist dem Kunden bekannt, dass er für die entstandene Verschlechterung der Sache, die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache während der Widerrufs-und Rückgabefrist der Sache entstanden ist, Wertersatz zu leisten hat. Daher verpflichtet sich der Kunde, die Sache bis zur Geltendmachung eines Widerrufes oder Rückgaberechtes ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Der Auftragnehmer haftet nicht für Wertminderungen, die durch die verkehrsübliche und erforderliche Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Produktes entsteht. Der Widerruf bedarf keiner Begründung und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Firma (Name und vollständige Adresse) auszusprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Frist beginnt mit Unterzeichnung dieser Erklärung oder spätestens bei Eingang der Ware beim Kunden. Im Zuge der Ausübung des Rückgaberechtes muss das betreffende Produkt unbeschädigt und in der Originalverpackung an den Auftragnehmer zurückgesendet werden. Dem Kunden ist bekannt, dass dieser sich von dem von ihm mit der Rücksendung des betreffenden Produktes beauftragten Transportunternehmen eine unterzeichnete Empfangsbestätigung aushändigen lassen und diese aufbewahren wird.
Ein Widerrufsrecht des Kunden besteht nicht bei Fernabsatzverträgen:
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden;
- zur Auslieferung von Audio-, oder sonstigen Aufzeichnungen oder von Software kann der Vertrag nur widerrufen werden, wenn die gelieferten Datenträger versiegelt an den Auftragnehmer zurückgesandt werden;
- bei Auslieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten;
- nach Beginn der Durchführung der beauftragten Dienstleistung.
3. Vertragsänderungen
Auch sofern der Kunde hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, behält sich der Auftragnehmer vor, technische Änderungen an dem Liefergegenstand vorzunehmen oder eine dem Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, sofern hierdurch die technische Funktions- und Einsatzfähigkeit nicht beeinträchtigt wird. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Leistung zu erbringen.
4. Preise
4.1. Die ausgewiesenen Preise gelten ab Werk inklusive der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
4.2. Die Preise und Lizenzvergütungen ergeben sich aus der Empfangsbestätigung des Auftragnehmers, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der zum Zeitpunkt der Annahme des Auftrags durch die gültige Verkäuferpreisliste. Eine handelsübliche Verpackung der gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen, nicht jedoch eine Schulung, sonstige Nebenleistungen, Beratung oder Kosten des Versandes, wie insbesondere Porto, Fracht und Zustellgebühren. Diese Kosten werden den Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
Soweit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, ist eine Installation in dem Produktpreis nicht enthalten. Sie kann jedoch gesondert in Auftrag gegeben werden. Der Preis für die Installation ist der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen und setzt normale Umgebungsbedingungen (zum Beispiel Stromanschluss) für die Installation beim Kunden voraus. Eine Integration der gelieferten Produkte in bestehende Netzwerke des Kunden ist keine Installationsleistung und ist stets gesondert zu vergüten. Kann eine vom Auftragnehmer geschuldete Installation aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden, geht die Leistung vom Auftragnehmer gleichwohl als erfüllt, wenn der Kunde, obwohl ihm der Verkäufer unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs eine Frist von 14 Tagen gesetzt hat, innerhalb dieser Frist die Installation nicht ermöglicht.
4.3. Soll der Liefergegenstand oder die vereinbarte Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden, ist der Auftragnehmer an die vereinbarten Preise gebunden. Bei längerer, von dem Auftragnehmer nicht zu vertretender Lieferfrist, ist der Auftragnehmer zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt, wenn sich die Kaufpreise, Herstellungs-oder Transportkosten wesentlich erhöht haben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als vier Prozent der vereinbarten Leistung binnen vier Monaten und hat der Kunde diese Verspätung zu vertreten oder fällt diese allein in dessen Risikobereich, so ist eine Anpassung der Preise möglich. Dies gilt gleichermaßen, sofern bereits Lieferverzug eingetreten ist. Ansonsten kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn es sich um die Erbringung wiederkehrender Wartungsleistungen handelt.
4.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, dem Auftragnehmer gegenüber mit Forderungen aufzurechnen, sofern diese Forderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Lieferzeit, Verzug, Unmöglichkeit und Selbstlieferungsvorbehalt.
5.1. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, sonstige unvorhergesehenen Hindernisse oder sonstige von dem Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer einer dieser Ereignisse angemessen verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass der Auftragnehmer sich beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
5.2. Bei einer Dauer der Leistungsänderung im Sinne von Ziffer 5 Punkt 1 von mehr als drei Monaten sind der Auftragnehmer und der Kunde berechtigt, hinsichtlich der Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 5 Punkt 1 genannten Gründen, ist nur der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass dieser dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich eine angemessene (mindestens drei Wochen lange) Frist gesetzt hat.
5.3. Die Angaben zum Liefertermin sind durch den Auftragnehmer unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar, es sei denn, diese sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. Nach Ablauf der verbindlichen Liefer-und Leistungsfristen sowie -termin wird der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, die Lieferungen oder Leistungen nach Ablauf dieser Frist abzulehnen.
5.4. Stellt der Kunde die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstige zu erbringende Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung, oder übermittelt dem Auftragnehmer die von ihm zu erbringen Informationen nicht rechtzeitig, so hat der Auftragnehmer für dadurch entstandene zeitliche Lieferungsverzögerungen nicht einzustehen.
6. Teillieferungen
Zu Teilleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, sofern dem Kunden dies zumutbar ist.
Teillieferungen können von dem Auftragnehmer sofort in Rechnung gestellt werden.
7. Haftung und Schadensersatz
7.1. Eine Haftbarmachung wegen Verzuges bei leichter Fahrlässigkeit wird durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.
7.2. Weist der Auftragnehmer bei einer Lieferung an einen Kaufmann nach, dass dieser trotz sorgfältiger Auswahl seiner Lieferanten und trotz Abschlusses der erforderlichen Verträge zu angemessenen Konditionen von dessen Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert wird, so verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch die nicht rechtzeitige Belieferung durch den Zulieferanten verursacht wurde. Im Falle der Unmöglichkeit der Belieferung durch den Zulieferanten ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die dieser zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung bei dem Auftragnehmer hat der Kunde zu tragen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.
7.4. Stehen dem Auftragnehmer wegen Nichtabnahme durch den Kunden Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so kann der Auftragnehmer 20 Prozent der Netto-Auftragssumme von dem Kunden als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, dem Auftragnehmer einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
7.5. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und bei körperlichen Schäden haften die Vertragspartner einander für alle darauf zurückzuführenden Schäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer sofern ihm die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn der eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet der Unternehmer nur für die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Gewinnverlust, ist ausgeschlossen.
7.6. Schadensersatz aus einer durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen resultierenden fehlerhaften Beratung wird nur dann geleistet, sofern seitens des Kunden eine Beratungstätigkeit gesondert beauftragt und demzufolge auch in Rechnung gestellt wurde oder wird.
7.7. Die Haftung für einen vom Auftragnehmer zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der auch eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle ‚ zumindest täglich, gesichert hätte.
8. Zahlung und Aufrechnung
8.1. Soweit nichts anders vereinbart, tritt Verzug spätestens 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Der Versand und die Bezahlung der bestellten Ware erfolgt nach Wahl des Kunden per Nachnahmesendung Kreditkarte, Vorauskasse oder Lastschrift.
8.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, dem Auftragnehmer gegenüber mit Forderungen aufzurechnen, sofern die Aufrechenbarkeit der Forderung nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
9. Gefahrenübergang
9.1. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort geschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer die Frachtkosten trägt oder den Versand selbst durchführt.
9.2. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand und das Nutzungsrecht an der gelieferten Software bis zur vollständigen Zahlung des Liefergegenstandes einschließlich etwaiger Nebenforderung aus dem Liefervertrag vor. Gegenüber Kaufleuten behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor.
10.2. Dem Kunden ist eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes vor vollständiger Zahlung der Forderungen des Auftragnehmers nicht gestattet. Gehört es zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, die Liefergegenstände an Dritte weiter zu veräußern, so ist der Kunde ausnahmsweise berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt weiterzuverkaufen. Im Falle der erlaubten oder unerlaubten Veräußerung des Liefergegenstandes tritt dem Auftragnehmer der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand vor oder nach der Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung an.
Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen und umbilden. Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgte jedoch ausschließlich für den Auftragnehmer, welcher einen Miteigentumsanteil an der jeweiligen Ware oder an der neuen Sache erwirbt, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware oder der neuen Sache entspricht. Im Falle berechtigter Veräußerung bleibt der Kunde zum Forderungseinzug ermächtigt. Die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer berechtigten Weiterveräußerung verpflichtet sich der Auftragnehmer jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
10.3. Der Kunde hat den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln, instand zu halten und dem Auftragnehmer jeden Wechsel des Wohn-bzw. Geschäftssitzes mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, keinen Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch den Auftragnehmer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. In den Fällen der Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, verpflichtet, dem Auftragnehmer die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner mit Adresse bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen, die Abtretung von etwaigen Herausgabeansprüchen vorzunehmen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
10.4. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Liefergegenstand hat der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen und diesem alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen und Informationen zuzuleiten sowie gegenüber dem Pfändungsgläubiger auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen. Soweit der Dritte zu einer Kostenerstattung nicht in der Lage ist, trägt der Kunde alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes, insbesondere auf eine Klage gemäß Paragraph 771 ZPO, aufgewendet werden müssen. Dies gilt aber nicht, wenn die Kosten im Verhältnis zum Wert des Kaufgegenstandes unverhältnismäßig hoch sind.
10.5. Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderung gilt folgendes:
Ist der Kunde nicht im Handelsregister eingetragen, so richtet sich die Verwertung des Vorbehaltseigentums nach dem Recht des Verbraucherschutzgesetzes.
Ist der Kunde im Handelsregister eingetragen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die ihm herausgegebene Eigentumsvorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten. Der bei der Verwertung erzielte Erlös wird abzüglich der dem Auftragnehmer entstandenen Kosten und Zinsen auf die offene Kaufpreisforderung angerechnet. Überschüsse werden an den Kunden ausgezahlt. Die dem Auftragnehmer abgetretenen Forderungen können durch diesen unmittelbar bei dem Dritten eingezogen werden. Die eingezogenen Forderungen werden abzüglich der dem Auftragnehmer entstandenen Kosten und Zinsen mit dem Kaufpreis abgerechnet und der Überschuss an den Kunden ausgekehrt.
10.6. Sofern der Auftragnehmer zur Ausübung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt ist, gewährt der Kunde dem Auftragnehmer zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu geschäfts- üblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu den Geschäftsräumen bzw. seinem Betriebsgelände.
11. Gewährleistung
11.1. Unerhebliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung gelten nicht als Mangel. Die Produktbilder entsprechen nicht immer den Originalabbildungen. Für die Produktinformationen/-daten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Falls in der Bezeichnung des Produktes »bulk« enthalten ist, kann das mitgelieferte Zubehör variieren.
11.2. Etwaige, offen zu Tage liegende Mängel, sind bei Handelsgeschäften im Sinne des HGB innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung dem Auftragnehmer gegenüber anzuzeigen.
11.3 Der Auftragnehmer behält sich im Gewährleistungsfalle die Nacherfüllung vor. Sollte eine zweifache Nacherfüllung nicht zur Mängelbeseitigung führen, bleibt den Kunden der Rücktritt vom Vertrag oder die Minderung vorbehalten.
11.4. Von den Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers werden nicht umfasst:
etwaige Schäden, welche vorsätzlich fahrlässig oder allgemein durch unsachgemäßen Gebrauch herbeigeführt worden sind. Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Hardware schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt wird (einschließlich besonders hohen Temperaturen, hoher Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer und elektrischer Beanspruchung Spannungsschwankungen, Stromausfall, Blitzschlag, statische Elektrizität oder Feuer) sowie für den Fall, dass die Seriennummer von der Ware entfernt oder verändert wurde;
Schäden, die durch Bearbeitungen, Änderungen oder Reparaturversuchen entstanden sind, die von anderen als von dem Verkäufer autorisierten Partnern vorgenommen wurden, der Verlust von Daten oder der Herstellung verlorener Daten, Änderungen der Hardware, die auf Grund einer Gesetzesänderung notwendig werden, welche nach dem in der Rechnung bezeichneten Kaufdatum in Kraft tritt.
11.5. Etwaige Ansprüche verjähren bei Verbrauchern nach 24 Monaten und bei Unternehmern innerhalb von sechs Monate seit Lieferung. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde wegen eines Mangels den Auftragnehmer nur in Anspruch nehmen, sofern der Auftragnehmer diesen Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen gelten gegenüber einem Unternehmer § 377 ff. HGB.
11.6. Handelt es sich bei Liefergegenständen um gebrauchte Gegenstände und werden diese ausdrücklich als gebrauchte Gegenstände an den Kunden veräußert, so verjähren die Gewährleistungsansprüche nach zwölf Monaten. Bei Unternehmern wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
11.7. Nimmt der Kunde den Auftragnehmer auf Gewährleistung in Anspruch und stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht, insbesondere bei einem Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes, Nichtbestehen eines Mangels, so hat der Kunde die im Zusammenhang mit der Überprüfung des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern dieser sie grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.
11.8. Soweit der Hersteller für die gelieferte Ware eine freiwillige Garantie gegenüber dem Käufer gewährt, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschließlich der Hersteller an Anspruch genommen werden.
11.9. Sämtliche Software, die von dem Auftragnehmer versandt wird, unterliegt den Bestimmungen zum Zeitpunkt der anwendbaren Lizenzverträge. Die Lizenzbedingungen werden entweder zusammen mit der Software ausgeliefert oder, wenn die Software gemäß Ziffer 8 Punkt 3 heruntergeladen wird, zusammen mit dieser elektronisch übermittelt. Es liegt alleine in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass die Software oder etwa Produkt- Software-Pakete mit der kundenspezifischen Infrastruktur und dessen Prozessen kompatibel ist.
11.10. Dem Kunden wird auch die Möglichkeit eingeräumt, Software, die zu diesem Zweck auf der Verkäufer-Internetseite angeboten wird, entgeltlich herunterzuladen. Die in diesem Zusammenhang zulässige Zahlungsart für dieses Verfahren ist die Zahlung durch Kreditkarte. Sobald der Auftragnehmer die Zahlungsfreigabe von dem Kreditkartenunternehmen des Kunden erhalten hat, erhält der Kunde von dem Auftragnehmer die entsprechenden Instruktionen im Hinblick auf das Herunterladen der zur Verfügung gestellten Software. Soweit während des Herunterladens die Übertragung unterbrochen wird, kann der Kunde erneut mit dem Herunterladen beginnen. Sofern es dem Kunden nicht gelingt, das Herunterladen erfolgreich abzuschließen, kann dieser innerhalb von zehn Werktagen (gerechnet ab dem Erhalt der Instruktionen für das Herunterladen der Software) schriftlich die Rückvergütung des gezahlten Kaufreises verlangen. Das Verlangen ist schriftlich per Post an die Adresse des Auftragnehmers (Name und Adresse) zu senden. Außer der Rückvergütungspflicht wird eine weitergehende Haftung oder Gewährleistung beim Scheitern des Herunterladens von Software nicht übernommen.
12. Datensicherung
Der Kunde ist zur Sicherung der von ihm auf die Liefergegenstand auf gespielten Daten durch Überspielung auf externe Datenträger verpflichtet. Der Kunde verpflichtet sich, eine separate Sicherungskopie der System-Software, der Anwendungen und alle Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter auf ihren Abwehr zu wählen aktivieren, bevor diese in Reparatur gegeben werden. Ebenso bietet dem Kunden, die Software und Daten zu installieren sowie die Passwörter zu reaktivieren. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverlust bei der Durchführung von Garantieleistungen.
13. Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter
13.1. Der Lizenzgeber haftet im Wege der Verschuldenshaftung für Rechtsmängel gegenüber dem Lizenznehmer, sofern durch die Nutzung der überlassenen Software gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden. Wird der Kunde wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er den Lizenzgeber hierüber unverzüglich zu informieren.
13.2. Durch Aufgabe der Bestellung erklärt der Kunde sein Einverständnis damit, dass der Auftragnehmer die auf dem Bestellformular enthaltenen persönliche Daten speichern, verarbeiten und benutzen darf, um die Bestellung auszuführen. Darüber hinaus erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis dahingehend, dass diese Daten zur Abwicklung der Bestellung an die von dem Auftraggeber beauftragten Transportunternehmen weitergegeben werden dürfen.
14. Erfüllungsort und Gerichtstand
14.1. Erfüllungsort dieses Vertrages ist Frankfurt am Main.
14.2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist oder gar keinen Sitz im Inland hat, ist Frankfurt am Main Gerichtsstand.
Dem Auftragnehmer und dem Kunden steht es offen, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden den Auftragnehmer nur nach schriftlicher Bestätigung.
15.2. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf einen anderes in Deutschland ansässig verbundenes Unternehmen im Sinne des Paragraphen 15 Aktiengesetz zu übertragen. Der Kunde erklärt seine Zustimmung zu dem Übertragung.
15.3. Dieser Vertrag ersetzt alle etwaigen früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien über denselben Gegenstand.
15.4. Die Nichtausübung eines Rechtes durch den Auftragnehmer gemäß diesen Bestimmungen bedeutet keinen Verzicht auf die zukünftige Geltendmachung dieses Recht des.
15.5. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.